AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Beherbergungsverträge des Hotel Biederstein
Hotel Biederstein
Munich Rooms Hotel e.K. · Inhaber: Selçuk Gürler
Keferstraße 18 · 80802 München
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Biederstein (Beherbergungsvertrag).
1.2 Vertragspartner des Kunden ist Munich Rooms Hotel e.K., Inhaber Selçuk Gürler, handelnd unter Hotel Biederstein, Keferstraße 18, 80802 München (nachfolgend „Hotel“).
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn das Hotel ihrer Anwendung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4 Bei Buchungen über Vermittlungsplattformen gelten ergänzend die dort vor Vertragsschluss angezeigten Bedingungen. Für die Beherbergungsleistung bleibt das Hotel Vertragspartner, sofern in der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich ein anderer Leistungserbringer genannt ist. Bei Widersprüchen gehen die für die konkrete Buchung wirksam vereinbarten besonderen Tarif-, Zahlungs-, Garantie- und Stornierungsbedingungen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss und Reservierung
2.1 Mit der Buchung bietet der Kunde dem Hotel den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch das Hotel, insbesondere durch Übermittlung einer Reservierungsbestätigung, zustande.
2.2 Für eine garantierte Reservierung ist zum Zeitpunkt der Buchung ein vom Hotel akzeptiertes und gültiges Zahlungsmittel, insbesondere eine gültige Kreditkarte, anzugeben, soweit im jeweiligen Tarif oder Buchungskanal nichts anderes vorgesehen ist.
2.3 Das Hotel ist berechtigt, die Gültigkeit des angegebenen Zahlungsmittels zu überprüfen und im Rahmen der vereinbarten Buchungs- und Zahlungsbedingungen eine Vorautorisierung vorzunehmen. Eine Vorautorisierung ist grundsätzlich keine endgültige Belastung, kann jedoch den verfügbaren Kartenrahmen vorübergehend reduzieren.
2.4 Ist das zur Garantie angegebene Zahlungsmittel ungültig oder wird eine erforderliche Autorisierung abgelehnt, kann das Hotel den Kunden auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist ein gültiges Zahlungsmittel bereitzustellen. Erfolgt dies nicht fristgerecht, ist das Hotel berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Reservierung aufzuheben.
2.5 Der Gast ist verpflichtet, im Rahmen der Buchung und des Check-ins die erforderlichen persönlichen Daten und Zusatzinformationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
2.6 Ein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Preise
3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss ausgewiesenen bzw. vereinbarten Preise. Die angegebenen Preise sind Bruttogesamtpreise und enthalten die gesetzlichen Steuern und Abgaben, soweit diese vom Hotel zu erheben sind.
3.2 Örtliche Abgaben, die nach dem jeweils anwendbaren Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet werden, sind nur dann im Zimmerpreis enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.
3.3 Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des gebuchten Tarifs sind, werden gesondert berechnet.
4. Zahlungsmittel, Kreditkartengarantie und Vorauszahlung
4.1 Die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem gebuchten Tarif, dem verwendeten Buchungskanal und den dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilten Bedingungen.
4.2 Bei Direktbuchungen über unser Hotel ist eine Vorauszahlung (Belastung der Kreditkarte) in Höhe von 100 % des Gesamtbetrages (Übernachtungsbetrag zuzüglich etwaiger mitgebuchter Nebenleistungen) erforderlich. Diese wird vor der Anreise innerhalb der kostenpflichtigen Stornierungsfrist fällig. Bei nicht kostenfrei stornierbaren Tarifen wird die Vorauszahlung unmittelbar nach Vertragsschluss fällig. Der konkrete Fälligkeitszeitpunkt ergibt sich ergänzend aus der Buchungsbestätigung.
4.3 Soweit eine Kreditkarte zur Garantie oder Zahlung hinterlegt wird, darf das Hotel diese im Umfang der vereinbarten und fälligen Beträge belasten. Forderungen aus nachträglich gebuchten oder in Anspruch genommenen Leistungen dürfen über das hinterlegte Zahlungsmittel abgerechnet werden, wenn der Gast dem im Buchungs- oder Zahlungsvorgang wirksam zugestimmt hat oder eine andere gesetzliche Grundlage besteht.
4.4 Bei einer vor Ort zu leistenden Zahlung kann das Hotel die Vorlage des verwendeten Zahlungsmittels und, soweit rechtlich zulässig und zur Betrugsprävention erforderlich, eines geeigneten Identitätsnachweises verlangen.
4.5 Akzeptierte Zahlungsmittel sind die jeweils bei der Buchung oder vor Ort ausgewiesenen Zahlungsmittel. Bargeldzahlungen werden in Euro angenommen, soweit das Hotel dies nicht für den konkreten Buchungsvorgang ausgeschlossen hat.
4.6 Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte und Rechte des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
5. Stornierung und Änderung durch den Kunden
5.1 Für Stornierungen und Änderungen gelten die dem Kunden vor Abschluss der Buchung mitgeteilten Bedingungen des jeweils gebuchten Tarifs und der Reservierungsbestätigung.
5.2 Soweit eine kostenfreie Stornierung vereinbart wurde, kann der Kunde bis zum Ablauf der dort genannten Frist ohne Stornierungskosten vom Vertrag zurücktreten.
5.3 Bei einer als nicht stornierbar bzw. nicht erstattbar gekennzeichneten Rate besteht kein vertragliches Recht auf kostenfreie Stornierung oder Umbuchung, soweit bei Vertragsschluss nichts Abweichendes vereinbart wurde. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5.4 Soweit der Kunde nach Ablauf einer kostenfreien Stornierungsfrist vom Vertrag zurücktritt oder die gebuchte Leistung nicht in Anspruch nimmt, bleibt der Anspruch des Hotels auf die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der vereinbarten Tarifbedingungen bestehen. Ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung sind anzurechnen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
6. Nichtanreise (No-Show)
6.1 Bei Nichtanreise des Gastes am vereinbarten Anreisetag ohne wirksame vorherige Stornierung berechnet das Hotel 100 % des Wertes der bestellten Leistungen (No-Show-Kosten), soweit die für die Buchung geltenden Tarifbedingungen nichts Abweichendes bestimmen.
6.2 Das Hotel ist berechtigt, die fälligen No-Show-Kosten über das zur Garantie bzw. Zahlung hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen, soweit hierfür eine wirksame Zahlungsgrundlage besteht.
6.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Hotel rechnet ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung an, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
7. Gruppenbuchungen
7.1 Reservierungen von vier (4) oder mehr Zimmern für denselben oder einen zusammenhängenden Aufenthaltszeitraum gelten als Gruppenbuchung. Dies gilt auch, wenn mehrere Reservierungen von derselben Person, demselben Unternehmen bzw. derselben Organisation oder für gemeinsam reisende Gäste vorgenommen werden.
7.2 Die Aufteilung einer Gruppenbuchung auf mehrere Einzelreservierungen führt nicht zur Umgehung der Gruppenbuchungsbedingungen.
7.3 Für Gruppenbuchungen ist eine Vorauszahlung in Höhe von 100 % des Gesamtbuchungswertes erforderlich. Eine kostenfreie Stornierung ist ausschließlich bis 30 Tage vor Anreise möglich, soweit vor Vertragsschluss keine abweichenden Gruppenbedingungen vereinbart wurden.
7.4 Das Hotel kann Reservierungen ablehnen oder nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen aufheben, wenn sie erkennbar vorgenommen wurden, um vereinbarte Gruppenbuchungsbedingungen zu umgehen.
8. Kein Widerrufsrecht bei termingebundener Beherbergung
8.1 Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen zu anderen Zwecken als Wohnzwecken besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Vertraglich eingeräumte Stornierungsrechte bleiben unberührt.
9. Anreise, Abreise und Nutzung reservierter Zimmer
9.1 Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag grundsätzlich ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung.
9.2 Ein späterer Check-out bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels und ist von der Verfügbarkeit abhängig. Bei Zustimmung kann das Hotel bis 15:00 Uhr ein Entgelt von 20,00 EUR je angefangener Stunde berechnen. Bei einer Abreise nach 15:00 Uhr kann der volle Tagespreis des Zimmers berechnet werden. Ein Anspruch auf Late Check-out besteht nicht.
9.3 Die Zimmer und sonstigen Hotelbereiche dürfen nur zum vereinbarten Beherbergungszweck genutzt werden. Eine Nutzung zu anderen Zwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels.
10. Weiterverkauf und Überlassung an Dritte
10.1 Die Weitervermietung, entgeltliche Weitervermittlung oder der gewerbliche Weiterverkauf gebuchter Zimmer an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Hotels nicht gestattet.
10.2 Dies gilt insbesondere für die Weitervermittlung von Zimmern oder Kontingenten zu höheren Preisen als den mit dem Hotel vereinbarten Zimmerpreisen.
10.3 Bei einem schuldhaften Verstoß bleiben die gesetzlichen und vertraglichen Rechte des Hotels, insbesondere Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kündigungsrechte, unberührt.
11. Pflichten des Gastes und Hausordnung
11.1 Der Gast hat die Einrichtungen des Hotels und die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und auf andere Gäste, Mitarbeiter sowie Anwohner angemessen Rücksicht zu nehmen.
11.2 Erhebliche oder wiederholte Ruhestörungen sowie rechtswidriges oder grob störendes Verhalten sind zu unterlassen. Das Hotel kann den Gast auffordern, eine Störung unverzüglich einzustellen.
11.3 Bei schwerwiegenden oder wiederholten Pflichtverletzungen kann das Hotel nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen den Beherbergungsvertrag außerordentlich kündigen.
11.4 Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Person übernachten, soweit keine gesetzlich und betrieblich zulässige Ausnahme vorab vom Hotel bestätigt wurde.
12. Mitgebrachte Speisen und Getränke
12.1 In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke nicht gestattet, soweit das Hotel im Einzelfall nichts anderes erlaubt.
12.2 Aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen dürfen mitgebrachte Heiz-, Koch- und elektrische Kühlgeräte, insbesondere Wasserkocher, Kochplatten, Bügeleisen, Kühlschränke und Kühlboxen mit elektrischem Anschluss, in den Gästezimmern nicht verwendet werden.
12.3 Das Hotel stellt grundsätzlich keine Kühlschränke, Kochgelegenheiten, Besteck oder Küchenutensilien zur Verfügung, soweit dies nicht ausdrücklich Bestandteil der gebuchten Leistung ist.
13. Zimmerreinigung und Wäschewechsel
13.1 Während des Aufenthalts erfolgt keine tägliche Zimmerreinigung.
13.2 Bei Aufenthalten ab drei Übernachtungen erfolgt nach jeweils zwei Übernachtungen eine Zwischenreinigung des Gästezimmers.
13.3 Bei längeren Aufenthalten wird die Bettwäsche einmal pro Woche gewechselt.
13.4 Eine zusätzliche Zimmerreinigung oder ein zusätzlicher Wäschewechsel kann, soweit verfügbar, auf Anfrage und gegebenenfalls gegen Aufpreis vereinbart werden.
14. Fahrräder, E-Bikes und E-Roller
14.1 Das Mitbringen, Abstellen oder Aufbewahren von Fahrrädern, E-Bikes, E-Rollern oder vergleichbaren Fortbewegungsmitteln in Gästezimmern, Fluren, Treppenhäusern und sonstigen hierfür nicht vorgesehenen Bereichen des Hotels ist untersagt.
14.2 Das Hotel kann die unverzügliche Entfernung verlangen. Vom Gast schuldhaft verursachte, erforderliche und nachweisbare zusätzliche Reinigungs-, Instandsetzungs- oder Entsorgungskosten können nach den gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt werden.
15. Nichtraucherhotel
15.1 Das Hotel Biederstein ist ein Nichtraucherhotel. Das Rauchen ist in den Gästezimmern und den öffentlichen Innenbereichen untersagt.
15.2 Verstößt der Gast schuldhaft gegen das Rauchverbot, ist das Hotel berechtigt, als pauschalierten Schadensersatz 300,00 EUR zu verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
16. Haustiere
16.1 Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere im Zusammenhang mit erforderlichen Assistenzhunden, bleiben unberührt.
17. Schlüssel und Schlüsselkarten
17.1 Der Verlust oder die vom Gast zu vertretende Beschädigung eines Zimmerschlüssels bzw. einer Schlüsselkarte ist dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
17.2 Für den Verlust oder die schuldhafte Beschädigung kann das Hotel die tatsächlich erforderlichen Kosten in Rechnung stellen. Soweit hierfür pauschal 50,00 EUR berechnet werden, bleibt dem Gast der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
18. Haftung des Hotels
18.1 Das Hotel haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz und in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
18.2 Für sonstige Schäden haftet das Hotel unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
18.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
18.4 Im Übrigen ist die Haftung des Hotels vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften ausgeschlossen.
18.5 Für eingebrachte Sachen des Gastes gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Haftung des Gastwirts, insbesondere §§ 701 ff. BGB. Gesetzlich zwingende Haftungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
19. Parkplatz und Fahrzeuge
19.1 Soweit das Hotel einen Parkplatz zur Verfügung stellt, kommt dadurch grundsätzlich kein Verwahrungsvertrag zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
19.2 Für Verlust oder Beschädigung abgestellter Fahrzeuge oder ihres Inhalts haftet das Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften und nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
19.3 Offensichtliche Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.
20. Mängel und Beanstandungen
20.1 Der Gast wird gebeten, erkennbare Mängel oder Leistungsstörungen unverzüglich dem Hotel mitzuteilen, damit dem Hotel Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden kann.
20.2 Der Gast ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren zur Schadensminderung beizutragen.
20.3 Gesetzliche Mängel-, Minderungs- und Schadensersatzrechte des Gastes bleiben unberührt.
21. Fundsachen und Post
21.1 Im Hotel zurückgelassene Gegenstände werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt. Auf Wunsch kann eine Rücksendung auf Kosten und Risiko des Gastes erfolgen, soweit gesetzlich zulässig.
21.2 Für eine zuverlässige Zuordnung von Briefpost wird der Gast gebeten, seine Zimmernummer anzugeben. Für die Bearbeitung und Weiterleitung haftet das Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB.
22. Online-Check-in und Datenschutz
22.1 Soweit für die Durchführung des Aufenthalts ein Online-Check-in angeboten oder erforderlich ist, hat der Gast die hierfür erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
22.2 Personenbezogene Daten werden nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die aktuelle Datenschutzerklärung des Hotels ist unter https://www.mucrooms.de/datenschutz/ abrufbar.
22.3 Kreditkarten- und Zahlungsdaten werden im Rahmen der eingesetzten Zahlungs- und Buchungssysteme nach den jeweils geltenden Sicherheits- und Datenschutzanforderungen verarbeitet.
23. Rücktritt und Kündigung durch das Hotel
23.1 Das Hotel ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere dann zum Rücktritt bzw. zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.
23.2 Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn Zimmer schuldhaft unter wesentlich falschen oder irreführenden Angaben gebucht werden, der Aufenthaltszweck rechtswidrig ist, der Gast trotz Abmahnung erhebliche Vertragspflichten verletzt oder die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus einem sonstigen wichtigen Grund unzumutbar ist.
23.3 Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
23.4 Kann das Hotel das bestätigte Zimmer aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht bereitstellen, bietet es nach Möglichkeit eine zumutbare, mindestens gleichwertige Ersatzunterkunft an oder erstattet bereits geleistete Zahlungen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
24. Beschwerden
24.1 Beschwerden können gerichtet werden an: Hotel Biederstein, Munich Rooms Hotel e.K., Inhaber Selçuk Gürler, Keferstraße 18, 80802 München, E-Mail: info@hotel-biederstein.de. Gesetzliche Rechte des Gastes bleiben unberührt.
25. Verbraucherstreitbeilegung
25.1 Das Hotel ist, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht, nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
26. Schlussbestimmungen
26.1 Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den für die konkrete Buchung wirksam vereinbarten Tarif-, Zahlungs- oder Stornierungsbedingungen gehen die spezielleren Vereinbarungen für die betreffende Buchung vor.
26.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften nicht abbedungen werden können, bleiben unberührt. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
26.3 Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrages sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen der Vertragsparteien haben Vorrang.
26.4 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – München Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
26.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon grundsätzlich unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.